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NavoriaDer klare Weg zum Arzt.
BFSG-Erklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Zuletzt aktualisiert: 07. Juli 2026

AF Consulting ist als Betreiberin von navoria.de bemüht, die Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der EU-Richtlinie 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen. Als Zielstandard gilt die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in Konformitätsstufe AA.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website https://navoria.de einschließlich aller Unterseiten (Praxis-Profile, Ärzte-Verzeichnis, Fachrichtungs- und Symptom-Ratgeber, Bundesland-Übersichten, Ratgeber-Artikel und rechtliche Informationsseiten).

Stand der Konformität

Diese Website ist mit den WCAG 2.1 AA teilweise konform. Nachfolgend sind bekannte Einschränkungen sowie geplante Verbesserungen aufgeführt.

Umgesetzte Maßnahmen

  • Semantische HTML-Struktur mit klarer Überschriften-Hierarchie (H1 → H2 → H3)
  • Skip-Link „Zum Hauptinhalt springen“ auf jeder Seite
  • Alle interaktiven Elemente sind per Tastatur bedienbar (Tab-Navigation)
  • Sichtbarer Fokus-Indikator (WCAG 2.4.7)
  • Aria-Labels für Bewertungs-Badges, Icon-Buttons und Navigations-Elemente
  • Sprachdeklaration lang="de" auf HTML-Ebene
  • Responsives Design ohne horizontales Scrollen bei 320px Viewport (WCAG 1.4.10)
  • Berücksichtigung von prefers-reduced-motion (WCAG 2.3.3)
  • Structured Data (Schema.org) für maschinenlesbare Inhaltsauszeichnung
  • Externe Karten (Google Maps) werden mit beschreibendem title-Attribut eingebettet

Bekannte Einschränkungen

Folgende Bereiche entsprechen aktuell noch nicht vollständig den Kriterien der WCAG 2.1 AA. An Verbesserungen wird gearbeitet:

  • Farbkontraste bei sekundären Text-Elementen (z. B. Meta-Angaben, Datumsangaben) liegen teilweise nahe am Mindestkontrast; ein systematisches Kontrast-Audit ist geplant.
  • Bei eingebetteten Google-Karten sind die Steuerungselemente innerhalb des iframes nicht vollständig unter unserer Kontrolle – Alternative Angaben (Adresse, Route-Link) sind jedoch bereitgestellt.
  • Ein automatisiertes Testing (axe-core, Lighthouse Accessibility Score) ist in Vorbereitung.
  • Ein vollständiger Screenreader-Test mit NVDA und VoiceOver steht noch aus.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung der Betreiberin. Ein unabhängiger, extern durchgeführter Test (z. B. BITV-Test) ist geplant, aber noch nicht erfolgt.

Barriere melden – Feedback-Mechanismus

Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Nutzung von navoria.de aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen in einer alternativen Form? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.

Kontakt für Barrierefreiheit

E-Mail: barrierefreiheit@navoria.de
Ersatzweise: mail@navoria.de

Bitte beschreiben Sie so konkret wie möglich, welche Seite und welches Element betroffen sind. Wir bemühen uns um eine Antwort innerhalb von 5 Werktagen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit unserer Rückmeldung nicht zufrieden sein oder keine Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Rheinallee 97–101, 55118 Mainz
Web: mlbf.rlp.de
E-Mail: info@mlbf.rlp.de

Weiterführende Informationen