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Digital & Datenschutz

Elektronische Patientenakte (ePA) – Chancen und Risiken

Aktualisiert: 01. Juni 2025
Kurz-Antwort

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale, versicherten-eigene Sammlung Ihrer Gesundheitsdaten. Seit 15. Januar 2025 wird sie automatisch für alle gesetzlich Versicherten angelegt (Opt-Out-System). Sie können selbst entscheiden, welche Ärzte welche Dokumente sehen dürfen – und die ePA jederzeit vollständig widersprechen.

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll Doppel-Untersuchungen vermeiden, Wechselwirkungen bei Medikamenten früher erkennen und Ihnen selbst mehr Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten geben. Dieser Ratgeber erklärt, was drin ist, wer Zugriff hat und wie Sie widersprechen können.

Was steht in der ePA?

• Arztberichte und Befunde • Medikamentenplan • Rezepte (E-Rezept) • Impfausweis • Mutterpass, Zahn-Bonusheft, Kinder-Untersuchungsheft • Notfalldaten (Allergien, chronische Erkrankungen) • Laborbefunde, Bildgebung (Rechte, MRT, CT) Der Versicherte kann selbst Dokumente hochladen, etwa Vorbefunde von Privatuntersuchungen.

Wer hat Zugriff?

Sie – immer. Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Krankenhäuser: nur, wenn Sie das explizit erlauben. Der Zugriff wird per Karte (elektronische Gesundheitskarte + PIN) oder App entwertet. Standard-Zugriffsdauer: 90 Tage – danach automatisch entzogen. WICHTIG: Standardmäßig sehen behandelnde Ärzte alle Dokumente, sobald Sie ihnen Zugriff geben. Sie können einzelne Dokumente jedoch verbergen.

Widerspruch – wenn Sie keine ePA wollen

Sie können jederzeit widersprechen – vor, während oder nach der Einrichtung. Widerspruch geht über Ihre Krankenkasse (schriftlich oder über die Kassen-App). Bei späterem Widerspruch werden Ihre bereits gespeicherten Daten gelöscht. Sie können auch selektiv widersprechen: z. B. gegen die pauschale Weitergabe an Forschungszwecke.

Datenschutz und Sicherheit

Die ePA-Daten sind auf Servern der „Telematik-Infrastruktur" gespeichert (BSI-zertifiziert). Zugriff nur mit doppelter Authentifizierung. Kritiker weisen auf die Zentralisierung sensibler Daten hin – ein einziger erfolgreicher Angriff könnte theoretisch massenhaft Daten offenlegen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat konkrete Kritik geäußert und Nachbesserungen gefordert.

Häufige Fragen

Muss ich die ePA nutzen?

Nein. Sie können jederzeit widersprechen. Ohne Widerspruch wird sie seit 15. Januar 2025 automatisch angelegt. Der Widerspruch geht bei Ihrer Krankenkasse ein – telefonisch, per Brief oder über die Kassen-App.

Welche Vorteile hat die ePA?

Sie haben in Notfällen sofort Ihre wichtigsten Daten dabei (Allergien, Medikamente), Doppel-Untersuchungen werden vermieden, Facharztbesuche sind besser vorbereitet, und Sie können selbst Ihre Krankengeschichte einsehen.

Was, wenn ich meine ePA-PIN vergesse?

Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse – die stellt eine neue PIN aus. Aus Sicherheitsgründen dauert dies wenige Tage; bis dahin ist der Zugriff blockiert.

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Redaktioneller Hinweis

Dieser Ratgeber-Text ist redaktionell erstellt und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei individuellen medizinischen Fragen wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Details zu Datenquellen und Prüfprozessen finden Sie in unseren Redaktionellen Standards.