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Kosten & Versicherung

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Aktualisiert: 01. Juni 2025
Kurz-Antwort

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt alle medizinisch notwendigen Standardleistungen: Arzt- und Klinikbehandlung, Medikamente auf Rezept, Rehabilitation, Vorsorge, Psychotherapie und Notfall-Versorgung. Nicht übernommen werden reine Wunschleistungen („IGeL"), viele Zahnersatz-Anteile, Sehhilfen für Erwachsene und die meisten Zusatzleistungen wie Ein-Bett-Zimmer.

Rund 90 % der Deutschen sind gesetzlich krankenversichert. Der Leistungskatalog der GKV wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt und deckt praktisch alle medizinisch notwendigen Behandlungen ab. Was genau bezahlt wird – und was Sie selbst zahlen –, ist für viele unklar.

Was die Kasse voll bezahlt

• Hausarzt- und Facharzt-Besuche (ohne Praxisgebühr) • Krankenhaus-Behandlung (bis auf 10 €/Tag Zuzahlung, max. 28 Tage/Jahr) • Verschreibungspflichtige Medikamente (mit 5–10 € Rezeptgebühr) • Vorsorgeuntersuchungen (Check-up 35, Krebs-Vorsorge) • Schutzimpfungen laut STIKO-Empfehlung • Notfall-Versorgung inkl. Rettungsdienst • Psychotherapie bei diagnostizierter Erkrankung • Rehabilitation (Reha) nach Krankenhaus-Aufenthalt

Was Sie teilweise selbst zahlen

• Rezeptgebühr: 10 % vom Preis, mindestens 5 €, maximal 10 € (Kinder < 18 Jahre befreit) • Krankenhaus: 10 € pro Tag, maximal 28 Tage/Jahr • Heilmittel (Physiotherapie, Logopädie): 10 € Rezept + 10 % der Kosten • Hilfsmittel (Rollator, Hörgeräte): oft mit Aufzahlung für „Mehrleistungen" • Zahnersatz: Festzuschuss der Kasse (50–75 %), Rest Eigenanteil Befreiungsgrenze: 2 % des Bruttoeinkommens (1 % bei chronisch Kranken) – darüber hinausgehende Zuzahlungen kann man sich zurückerstatten lassen.

Was NICHT gezahlt wird (IGeL)

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind reine Selbstzahlerleistungen, die die Kasse nicht übernimmt – häufig ohne wissenschaftlich belegten Nutzen. Beispiele: Glaukö-Früherkennung ohne Symptome, Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsvorsorge, PSA-Test ohne konkreten Grund, viele „Check-Up Plus"-Pakete. Vor jeder IGeL-Leistung: schriftliche Vereinbarung über Kosten (Aufklärungspflicht § 630c BGB). Bewertungen unter igel-monitor.de.

Zusatzleistungen der Kassen

Einige Kassen bieten Zusatzleistungen an: osteopathische Behandlungen, alternative Heilverfahren, professionelle Zahnreinigung, Sportkurse. Diese Extras werden aus dem Kassenbeitrag finanziert und variieren stark – ein Vergleich lohnt sich. Wechsel-Chance: alle 12 Monate möglich.

Häufige Fragen

Bekomme ich eine Brille von der Kasse?

Für Erwachsene nur in Ausnahmefällen (starke Sehbeeinträchtigung ≥ ± 6 Dioptrien pro Auge). Kinder und Jugendliche bis 18 erhalten in der Regel Zuschuss zu Gläsern. Für die meisten Erwachsenen sind Brillen aus dem Leistungskatalog raus.

Zahlt die Kasse eine Zahnreinigung?

Die klassische professionelle Zahnreinigung ist keine Kassenleistung. Viele Kassen bieten aber Zuschüsse an (30–80 € pro Jahr), im Rahmen ihrer Zusatzleistungen. Prospektiv nachfragen lohnt.

Kann ich meine Krankenkasse wechseln?

Ja, mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende, frühestens nach 12 Monaten Mitgliedschaft. Bei Beitragserhöhung besteht Sonderkündigungsrecht. Der Wechsel ist einfach online über die neue Kasse zu erledigen – alte Kasse muss nichts unternehmen.

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Redaktioneller Hinweis

Dieser Ratgeber-Text ist redaktionell erstellt und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei individuellen medizinischen Fragen wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Details zu Datenquellen und Prüfprozessen finden Sie in unseren Redaktionellen Standards.