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Symptom-Ratgeber

Depressive Verstimmung: Welcher Arzt ist zuständig?

Kurz-Antwort

Bei anhaltender depressiver Verstimmung ist der Hausarzt eine gute erste Anlaufstelle. Für spezialisierte Behandlung: Psychiater (medikamentös) oder Psychotherapeut (Verhaltens- oder Tiefenpsychologie). Bei Suizidgedanken: sofort Telefonseelsorge 0800 111 0 111 oder 112.

Notfall-Check – wann 112 wählen?

112 rufen: Akute Suizidgefahr, konkrete Suizid-Pläne, unmittelbare Selbst- oder Fremdgefährdung – nächste psychiatrische Klinik oder 112.

116 117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst): Nicht typisch – für psychische Krisen ist die Telefonseelsorge 24/7 unter 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 kostenfrei erreichbar.

Auch ohne akute Krise: bei Suizidgedanken IMMER professionelle Hilfe holen. Die Telefonseelsorge ist anonym und kostenfrei.

Hintergrund zu Depressive Verstimmung

Depressive Verstimmung ist eine der häufigsten psychischen Erkrankungen: rund 15–20 Prozent der Bevölkerung erleben mindestens eine Episode im Leben. Klinisch relevant: anhaltend gedrückte Stimmung, Interessenverlust, Antriebslosigkeit über mehr als zwei Wochen, oft begleitet von Schlafstörungen, Appetitverlust, Konzentrationsproblemen und (in schweren Formen) Suizidgedanken. Wichtig: Depression ist behandelbar – Psychotherapie, Medikamente oder Kombination führen in den meisten Fällen zu Besserung.

Welcher Arzt ist bei Depressive Verstimmung zuständig?

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Häufige Fragen zu Depressive Verstimmung

Psychiater oder Psychotherapeut?

Der Psychiater ist Arzt und darf Medikamente verordnen (Antidepressiva). Der Psychotherapeut ist meist Psychologe und macht Gesprächs-/Verhaltenstherapie ohne Medikamente. Bei mittelschweren Depressionen wird oft beides kombiniert. Erster Schritt kann der Hausarzt sein, der überweist.

Wie erkenne ich, ob es „nur" ein Stimmungstief oder eine Depression ist?

Als depressive Episode gilt eine mindestens 2 Wochen anhaltende Kombination aus: gedrückter Stimmung, Interessen-/Freudlosigkeit, Antriebsminderung. Zusatzsymptome: Schlafstörung, Appetitverlust, Konzentrationsprobleme, Grübelzwang, Suizidgedanken, Schuldgefühle. Bei anhaltender Beeinträchtigung: ärztlich abklären.

Machen Antidepressiva abhängig?

Nein. Antidepressiva (SSRI, SNRI, Trizyklika) machen nicht abhängig. Das Absetzen sollte schrittweise erfolgen (Ausschleichen über Wochen), weil sonst sogenannte Absetz-Phänomene auftreten können – das ist aber keine Abhängigkeit. Benzodiazepine (Beruhigungsmittel) sind eine andere Substanzklasse und haben ein deutliches Abhängigkeits-Risiko.

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Redaktioneller Hinweis

Dieser Ratgeber-Text ist redaktionell erstellt und ersetzt keine ärztliche Beratung. Details zu Datenquellen und Prüfprozessen finden Sie in unseren Redaktionellen Standards. Bei akuten oder lebensbedrohlichen Beschwerden wählen Sie sofort 112. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr unter 116 117 erreichbar.