Ab dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Versicherte in Deutschland alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening als Kassenleistung. Die genauen Zahlen zu Neuerkrankungen an weißem und schwarzem Hautkrebs in Deutschland veröffentlicht das Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut regelmäßig (siehe Quellen).
So läuft die Untersuchung ab
Das gesetzliche Hautkrebs-Screening umfasst eine standardisierte Ganzkörperinspektion durch eine entsprechend fortgebildete Ärztin oder einen Arzt (Hausarzt- oder Hautarztpraxis). Bewertet wird die gesamte Haut inklusive Kopfhaut, Ohren und Zehenzwischenräumen. Eine vergrößernde Sehhilfe wird eingesetzt, sofern zur Beurteilung erforderlich. Die Untersuchung dauert üblicherweise 10 bis 20 Minuten.
Eine erweiterte digitale Auflichtmikroskopie (Videodermatoskopie), Fotodokumentation, Ganzkörper-Fotokartierung oder gezielte Kontrolle einzelner Muttermale zwischen den Screening-Terminen ist nicht automatisch Bestandteil der Kassenleistung. Ob und in welchem Umfang solche Zusatzleistungen kassenübernommen werden oder als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten werden, bitte vorab in der Praxis und ggf. bei der Krankenkasse klären.
Wer sollte früher hin
Wer viele Muttermale hat, einen sehr hellen Hauttyp, eine familiäre Belastung mit Melanom oder in der Kindheit häufige Sonnenbrände, sollte nicht bis 35 warten. Manche Kassen bieten das Screening auch früher als Zusatzleistung an. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Die ABCDE-Regel für den Selbst-Check
- A wie Asymmetrie: ein Muttermal, das nicht gleichmäßig rund ist
- B wie Begrenzung: unscharfe, ausgefranste Ränder
- C wie Colour (Farbe): unterschiedliche Farbtöne im selben Fleck
- D wie Durchmesser: größer als 5 Millimeter
- E wie Entwicklung: verändert sich in Größe, Farbe oder Höhe
Trifft eines dieser Kriterien zu, gehört das Muttermal in fachliche Hände. Das gilt auch für Stellen, die jucken, bluten oder nach Wochen nicht abheilen.
Was tun bei Auffälligkeiten
Verdächtige Muttermale werden meist ambulant in Lokalanästhesie entfernt und feingeweblich (histologisch) untersucht. Die Kosten bei medizinischer Indikation übernimmt die Krankenkasse. Handelt es sich um weißen Hautkrebs, ist häufig die vollständige Entfernung ausreichend. Beim malignen Melanom sind die Heilungschancen umso besser, je früher es entdeckt und mit ausreichendem Sicherheitsabstand entfernt wird.
Was das Screening nicht leistet
Zwischen zwei Terminen können neue Muttermale entstehen oder sich vorhandene verändern. Der Selbstcheck einmal pro Monat vor dem Spiegel ergänzt das ärztliche Screening. Und: der beste Schutz bleibt die Vorbeugung mit Sonnenschutz, Kopfbedeckung, Meiden der Mittagssonne und Verzicht auf das Solarium.